WITTELSHOFEN (wo) – Die ständige Nachfrage nach Baugrundstücken von Ortsteilbürgern aus Illenschwang waren für die Ausweisung eines Wohnbaugebiets ausschlaggebend. Barbara Grabner vom Ingenieurbüro Heller erläuterte den Bebauungsplan für das im Osten des Dorfes vorgesehene Areal. Dort sollen insgesamt neun Bauplätze geschaffen, wovon sieben Grundstücke über eine Zuwegung mit Wendehammer und zwei über eine separate Zufahrt von der Dorfstraße aus erschlossen und als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das Baugebiet wird durch zwei- und dreireihige Hecken eingegrenzt. Die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern ist zulässig. Für die Abwasserbeseitigung ist ein Trennsystem vorgesehen. Das entstehende Oberflächenwasser soll durch Zisternen auf den Grundstücken oder ein zentrales Rückhaltebecken erfolgen. Außerdem informierte die Fachfrau zu den vorgesehenen Festlegungen wie beispielsweise zur Geschoß- und Wandhöhe, zur Dachgestaltung, zum Standort von Garagen und Nebengebäuden innerhalb der Grundstücke und zur Festlegung der Stellplatzanzahl je Wohneinheit. Bei der Bepflanzung sollen Laubbäume und laubtragende Hecken bevorzugt werden. Nach diesen Erläuterungen beschloss der Gemeinderat den Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 Wohnbaugebiet „Illenschwang 3“ einstimmig. Vergeben wurde auch die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlagen für den Bereich „Südliche Ortsstraßen Wittelshofen“ zum Angebotspreis von rund 59000 Euro. Diese Offerte beinhaltet den Kauf von 24 LED-Leuchten mit warmweißem Licht einschließlich Installation und Kabelverlegung in den Straßenzügen Kirchweg und Wörnitzstraße. Ebenso billigte das Ratsgremium die Reinigung des Kriegerdenkmals in Obermichelbach. Den Zuschlag erhielt ein Fachbetrieb zum Angebotspreis von 880 Euro. Zurückgestellt wurden die Pflegemaßnahmen für den Sportplatz im Ortsteil Untermichelbach. Zu dieser Angelegenheit ergaben sich unterschiedliche Meinungen und schließlich einigte man sich darauf, weitere Vorschläge von Fachleuten einzuholen. Keine Entscheidung ergab sich auch zur Anschaffung eines Messgerätes mit GPS-Technik. Vor dem Kauf sollen noch weitere Information eingeholt werden und eine Gerätevorstellung durch Herstellerfirmen erfolgen. Die Entscheidung zum Kauf eines Fahrzeugs für den gemeindlichen Bauhof wurde ohne Gegenstimme abgehandelt. Der Kaufpreis beträgt etwa 25000 Euro. Die Vorstellungen der Bauhofmitarbeiter zur Ausstattung beziehungsweise zu Verwendungsmöglichkeiten des Fahrzeugs wurden bei der Bestellung berücksichtigt, hieß es dazu. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ergab sich eine Gegenstimme. Der Bauantrag beinhaltete die Errichtung eines Schuppens entsprach nicht dem geltenden Reglement hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze und Traufhöhe, der Dachgestaltung. Überdies wird das Bauwerk in Holz- statt Massivbauweise ausgeführt. Bürgermeister Werner Leibrich informierte über die durchgeführten Ortstermine im Hauptort und in den Ortsteilen. Anlass für diese Besichtigungen waren Redebeiträge im Rahmen der abgehaltenen Bürgerversammlungen. Die aus der Bürgerschaft aufgezeigten Schäden an öffentlichen Einrichtungen wie Schulgebäude, Friedhöfen, Straßen und Plätzen, Freizeiteinrichtungen sowie verursachte Flurschäden werden beseitigt beziehungsweise vorgebrachte Anregungen zur Verbesserung werden auf Durchführbarkeit geprüft.